Das Exposé für eine juristische Dissertation.
Im juristischen Exposé trägt die Fragestellung fast das ganze Gewicht. Ein Methodenkapitel im Sinne empirischer Fächer gibt es nicht, dafür muss der Problemaufriss sitzen und die Lücke belegt sein.
Ein juristisches Exposé umfasst meist 5 bis 12 Seiten. Es zeigt eine ungeklärte Rechtsfrage, ordnet sie in Rechtsprechung und Literatur ein, grenzt den Untersuchungsgegenstand ab und schlägt eine Gliederung vor. Entscheidend ist der Nachweis, dass die Frage offen, relevant und in der geplanten Zeit bearbeitbar ist.
Die Bestandteile
Die Bezeichnungen variieren je Lehrstuhl, die Substanz nicht. Prüfen Sie immer zuerst die Vorgaben der Betreuung: Manche verlangen einen ausgearbeiteten Gliederungsentwurf, andere legen mehr Gewicht auf den Forschungsstand.
Die Fragestellung schärfen
Der häufigste Mangel ist eine Frage, die eigentlich ein Rechtsgebiet ist. "Die Reform des Arbeitsrechts" ist kein Thema, "Die Reichweite des Weisungsrechts bei ortsungebundener Arbeit nach der Neufassung des Paragrafen" schon.
Ein brauchbarer Test: Können Sie die erwartete Antwort in einem Satz formulieren, ohne sie schon zu kennen? Wenn nicht, ist die Frage noch zu weit.
Berufstätige haben hier einen Vorteil. Notieren Sie über einige Wochen die offenen Fragen aus Ihrer Praxis, bei denen Sie in der Literatur keine gefestigte Antwort finden. Aus zehn solchen Notizen entsteht meist eine, die trägt.
Woran juristische Exposés scheitern
Die Recherche nach laufenden und abgeschlossenen Dissertationen gehört an den Anfang. Laufende Arbeiten sind nur teilweise sichtbar, die Betreuung kennt das Feld.
Eine Norm, ein Konflikt, eine Frage. Alles andere lässt sich in keiner Zeit bearbeiten.
Praxisrelevanz ersetzt keine wissenschaftliche Fragestellung. Es braucht eine These, die belegt oder widerlegt wird.
Rechtsprechung und Literatur entwickeln sich, während Sie schreiben. Ohne festgelegten Bearbeitungsstand arbeiten Sie gegen ein bewegliches Ziel.
Rechtsvergleichung: wann sie lohnt
Ein Blick in eine andere Rechtsordnung kann eine Arbeit deutlich aufwerten, wenn die fremde Lösung das eigene Problem beleuchtet. Er kann sie auch sprengen, denn Rechtsvergleichung verlangt Sprachkenntnisse, Zugang zu Quellen und Verständnis des fremden Systemzusammenhangs.
Entscheiden Sie das im Exposé bewusst und begründet, nicht später aus dem Gefühl heraus, es fehle noch etwas.
Was Berufstätigen hilft
Juristische Arbeit lässt sich gut portionieren: Materialsichtung und Exzerpieren funktionieren auch in kurzen Fenstern, die Argumentation braucht längere Blöcke. Wer beides trennt und im Kalender unterschiedlich behandelt, kommt neben Mandaten voran.
Setzen Sie früh einen Stichtag für den Bearbeitungsstand von Rechtsprechung und Literatur und halten Sie ihn im Exposé fest. Das ist im Fach üblich und schützt Sie in der Schlussphase.
Nachgefragt.
Wie lang ist ein juristisches Exposé?+
Meist 5 bis 12 Seiten. Maßgeblich sind Promotionsordnung und die Vorgabe der Betreuung.
Brauche ich schon eine Gliederung?+
Ein Entwurf ja. Er zeigt, dass die Frage in bearbeitbare Kapitel zerfällt und dass Sie den Umfang einschätzen können.
Wie prüfe ich, ob das Thema vergeben ist?+
Über Dissertationsverzeichnisse, Verlagsprogramme und vor allem über das Gespräch mit dem Lehrstuhl, der das Gebiet vertritt.
Muss ich rechtsvergleichend arbeiten?+
Nur wenn die Frage es verlangt. Rechtsvergleichung erhöht Aufwand und Materialmenge erheblich und will begründet sein.
Gehört ein Zeitplan hinein?+
Ja. Er zeigt, dass Sie den Umfang der Materialarbeit realistisch einschätzen.
Wie umfangreich muss der Literaturteil sein?+
Er soll Orientierung geben, nicht Vollständigkeit demonstrieren. Die maßgeblichen Stränge genügen.
Passt dazu.
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