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Die Promotionsordnung: das Dokument, das wirklich zählt.

Was ein Anbieter sagt, ist unverbindlich. Was auf der Institutsseite steht, ist eine Zusammenfassung. Was in der Promotionsordnung steht, gilt.

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Die kurze Antwort

Die Promotionsordnung regelt Zugang, Annahme, Betreuung, Fristen, Prüfungsform, Bewertung und Veröffentlichung. Sie ist Satzungsrecht der Hochschule und damit verbindlich. Prüfen Sie immer die geltende Fassung samt Änderungssatzungen und achten Sie auf das Übergangsrecht.

Die entscheidenden Regelungen

In dieser Reihenfolge lesen Sie am schnellsten das, was Ihre Planung betrifft:

Zugangsvoraussetzungen: Abschluss, Note, fachliche Nähe, Auflagen bei Abweichungen.
Annahme als Doktorandin oder Doktorand: Antrag, Unterlagen, Zuständigkeit, und ab wann Fristen laufen.
Betreuung: wer betreuen darf, ob eine Zweitbetreuung verlangt wird, Regelungen bei Wegfall.
Fristen: Regelbearbeitungszeit, Verlängerung, Unterbrechung, Rückmeldepflichten.
Einreichung und Begutachtung: Zahl der Gutachten, Fristen, Auslage der Arbeit.
Prüfungsform: Disputation oder Rigorosum, Dauer, Gewichtung, Wiederholbarkeit.
Bewertung: Notenstufen und wie sie zustande kommen.
Veröffentlichung: Pflicht, zulässige Formen, Fristen, mögliche Sperrfristen.

Was oft übersehen wird

Übergangsrecht
„Welche Fassung gilt für mich?"

Bei einer Neufassung entscheidet das Übergangsrecht, ob alte oder neue Regeln gelten. Das kann Fristen und Auflagen verschieben.

Sperrfristen
„Veröffentlichung mit Auflagen"

Wer mit Unternehmensdaten arbeitet, muss wissen, welche Sperrfrist zulässig ist. Eine dauerhafte Sperre schließt den Abschluss aus.

Fristenlauf
„Ab wann zählt die Zeit?"

Meist ab Annahme, nicht ab Themenidee. Das entscheidet über Ihren realen Spielraum.

Eigenständigkeit
„Welche Hilfen anzugeben sind"

Viele Ordnungen verlangen eine Erklärung über in Anspruch genommene Hilfen, zunehmend auch über eingesetzte Werkzeuge.

Wie Sie die Ordnung praktisch nutzen

Machen Sie aus der Ordnung eine Checkliste: Welche Unterlagen brauche ich für die Annahme, bis wann, in welcher Form, wer entscheidet? Diese Liste ersetzt später jede Rückfrage und verhindert Formfehler, die Wochen kosten.

Notieren Sie außerdem die Punkte, die Sie mit der Betreuung klären müssen: Zweitgutachten, Publikationsform, Umgang mit Vorveröffentlichungen. Vieles davon regelt die Ordnung nur im Rahmen, den Rest bestimmt die Praxis des Hauses.

Wie wir damit arbeiten

Wir lesen die Ordnung Ihrer Zielfakultät vor der Bewerbung und übersetzen sie in konkrete Schritte: welche Nachweise, welche Fristen, welche Auflagen, welche Reihenfolge. Das verhindert Umwege, die später kaum zu korrigieren sind.

Wenn eine Ordnung Ihr Vorhaben ausschließt, sagen wir das früh. Es ist besser, drei Fakultäten zu verwerfen, als sich bei einer zu bewerben, die Externe grundsätzlich nicht annimmt.

Häufige Fragen

Nachgefragt.

Wo finde ich die Promotionsordnung?+

Auf den Seiten der Fakultät, meist im amtlichen Mitteilungsblatt der Hochschule. Achten Sie auf die aktuelle Fassung und alle Änderungssatzungen.

Sind Promotionsordnungen überall gleich?+

Nein. Sie unterscheiden sich zwischen Hochschulen und zwischen Fakultäten derselben Hochschule.

Was ist der Unterschied zwischen Disputation und Rigorosum?+

Die Disputation verteidigt die eigene Arbeit, das Rigorosum prüft zusätzlich Fachwissen. Was gilt, steht in der Ordnung.

Muss ich meine Dissertation veröffentlichen?+

In aller Regel ja. Form und Frist regelt die Ordnung, die digitale Veröffentlichung ist meist zulässig und am günstigsten.

Kann die Ordnung während meiner Promotion geändert werden?+

Ja. Dann entscheidet das Übergangsrecht, welche Fassung für Sie gilt.

Was gehört in die Eigenständigkeitserklärung?+

Die Angaben, die Ihre Ordnung verlangt, in der Regel über verwendete Hilfen und Quellen. Prüfen Sie den genauen Wortlaut Ihrer Fakultät.

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